Preise und Anmeldung
Pflegesätze Seniorenwohn- und Sozialzentrum Stolberg
Das Pflegewohngeld ist einkommens- und vermögensabhängig. Zahlung erfolgt auf Antrag. Voraussetzung: Dauerhafte Unterbringung beider Ehegatten je 10.000,- €. Bei Heimunterbringung nur eines Ehegatten und dem Verbleib der Ehefrau / des Ehemannes in der eigenen Wohnung, wird nur der anspruchsberechtigten Person der Vermögensschonbetrag in Höhe von 10.000,-€ zuerkannt.
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